Bei Duckhome kam heute die interessante Idee, mehr unabhängige Direktkandidaten in den Bundestag zu bringen. Leider ist da ein gewaltiger Haken daran: das deutsche Wahlrecht mit seiner Zweitstimme, die solche Bestrebungen effektiv vernichtet. Wie das?
Bekanntermaßen gibt es bei Bundestagswahlen 2 Stimmen: Erststimme für einen Kandidaten, Zweitstimme für eine Parteienliste. Aus diesem Vergabesystem resultieren die berüchtigten Überhangmandate (mehr Direktkandidaten als nach dem Zweitstimmenanteil möglich) und Ausgleichsmandate (die das korrigieren sollen).
Was passiert, wenn im Bundestag eine signifikante Menge Parteiloser landet? Dann wäre das Zweitstimmenverhältnis ziemlich verzerrt, da es ja bei den Zweitstimmen keine "Parteilos" - Liste gibt. Infolgedessen müßte man die Parteilosen als Überhangmandate werten - und demzufolge mit Ausgleichsmandaten aus den Parteilisten ausgleichen. Also mit genau den rückgrat-, gewissen- und ahnungslosen Karrieristen, die man eigentlich verhindern wollte.
Unter Umständen könnte das sogar zu einem unmöglichen und damit ungültigem Wahlergebnis führen, das nur mit einem kompletten, hundertprozentigem Zweitstimmenboykott zu verhindern wäre. Aber was passiert bei einer ungültigen Wahl? Soweit ich weiß, muß sie wiederholt werden - und bis zu einem gültigen Ergebnis bleibt die derzeitige Regierung im Amt.
Ist das ein wünschenswertes Ergebnis?
Ganz sicher nicht.
Unter diesem Gesichtspunkt war es ein genialer Trick, das entscheidende Kreuz auf dem Wahlzettel als Zweitstimme (die wegen dieser Bezeichnung von allen Menschen automatisch als weniger wichtig angesehen wird) zu deklarieren. Ich schätze, daß damit und mit der Übertragung der politischen Willensbildung an die Parteien durch das Grundgesetz (Art.21) ziemlich effektiv verhindert wurde, daß man genau dieses Problem diskutiert.
Oder kurz gesagt:
Das deutsche Wahlrecht duldet keine unabhängigen Politiker. Grundgesetz und Wahlrecht wurden effektiv auf eine Parteiendiktatur zurechtgeschneidert.
Dienstag, 9. März 2010
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